Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Siblinger Randenhaus.
Als Grundlage dient die Reservations- oder Reservierungsbestätigung, welche Ihnen per E-Mail, Fax, oder Post zugestellt wird. Auch telefonische Buchungen unterliegen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Annullierungen von Hotelreservationen
Bei verspäteter Annullierung, nicht Erscheinen oder verspäteter Anreise wird die Übernachtung grundsätzlich für die ganze vereinbarte Dauer, entsprechend Ihrer Reservation, in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation so rasch als möglich schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist grundsätzlich folgende Annullierungspauschale geschuldet:

20 oder 10 Tage vor Anreise 0% je nach Saisonzeit (Hoch-Nebensaison)
9 bis 3 Tage vor Anreise 40%
Bei kürzeren Annullierungen werden die entstandenen Kosten verrechnet, Zimmerpreis abzüglich Frühstück und Reinigung.
Diese Vereinbarungen gelten, sofern das Zimmer nicht nochmals vergeben werden kann.

An– und Abreise
Die Zimmer sind jeweils ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei späterer Anreise als 18.00 Uhr, muss das Siblinger Randenhaus schriftlich oder telefonisch benachrichtigt werden, ansonsten kann das Hotel frei über die Zimmer verfügen.

Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr frei zu geben.

Zahlungsmodalitäten
Wir behalten uns vor, für die Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen.

Kurtaxe

Die Kurtaxe beträgt CHF 2.50 pro Person pro Nacht.

Von der Kurtaxe ausgenommen ist die Beherbergung von:

  • Jugendorganisationen
  • Behindertenorganisationen
  • Schulklassen
  • Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr

Weiter Informationen


Mehrwertsteuer
Diese ist im Preis eingeschlossen.

Schäden
Der Kunde haftet gegenüber dem Siblinger Randenhaus für Beschädigungen und Verluste, die durch Ihn bzw. durch von Ihm bezeichneten Gästen oder Drittpersonen verursacht werden.

Diebstahl
Das Siblinger Randenhaus lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigungen, die durch Gäste und Dritte verursacht wurden, auch an parkierenden Fahrzeugen auf dem zur Verfügung gestellten Parkareal.

Fundsachen
Fundsachen werden nur auf Anfrage des Gastes nachgesendet. Entstehende Kosten können verrechnet werden

Kundenwünsche
Besondere Kundenwünsche sind unverbindlich.

Datenschutz
Die Sammlung, Bearbeitung, Speicherung und Sicherung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Tappolet Randenhaus AG.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Siblinger Randenhaus ist schweizerisches Recht anwendbar.
Als Gerichtsstand wird Schaffhausen vereinbart.

Untersuchungsbericht Quellwasser

Trinkwasserprobe 2024.pdf